Samstag, 10. November 2007

Schön, Deutschland!

Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Regierungsmehrheit für eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit der die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. 366 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 156 dagegen und 2 enthielten sich.

Da das Gesetz in der namentlichen Abstimmung am 9. November 2007 im Bundestag die Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten erhalten hat[3], werden ab dem 1. Januar 2008 Verkehrsdaten

* von Telefonverbindungen (im Umfang der Einzelverbindungsnachweise auf Telefonrechnungen),
* Internetverbindungen (IP-Adressen des Anbieters der Inhalte und des Abrufenden) sowie
* E-Mail-Verkehr und
* SMS-Nachrichten

für ein halbes Jahr „auf Vorrat“ ohne Anfangsverdacht gespeichert. Wenngleich hierbei nicht auf die Inhalte der Kommunikation zugegriffen wird, lassen sich mit Hilfe dieser Daten nicht nur die Kommunikationswege von Straftätern, sondern auch das gesamte elektronische Kommunikationsverhalten der Bürger analysieren. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.

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